Bausteine

Eines Schutzkonzeptes in der Pflegekinderhilfe

Auf dieser Seite werden die Bausteine von Schutzkonzepten in der „Infrastruktur der Pflegekinderhilfe“ vorgestellt.

 

Schutzkonzepte sollen entwickelt und etabliert werden, um die Menschenrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken. Sie sollen auch die Achtsamkeit im Alltag erhöhen, damit die unveräußerlichen Rechte junger Menschen auf Gehör, Wahlmöglichkeiten und Exit-Optionen eingelöst werden. Sie werden nachfolgend als andauernde und kontinuierliche Reflexionsprozesse aller Personen und Organisationen verstanden, damit sie achtsamer werden für die Rechte junger Menschen. Dafür bedarf es partizipativer Reflexionsprozesse, durch welche Maßnahmen diese Achtsamkeit im Alltag erhöht werden kann.

 

Entwicklungsprozesse müssen gemeinsam konzipiert und angeschoben werden, um Maßnahmen der Sensibilisierung, Prävention, Intervention und Aufarbeitung zu initiieren.

 

Welche Bausteine gibt es, die ein Schutzkonzept in der Pflegekinderhilfe ausmachen?

 

  • Baustein 1: Sensibilisierung und Prozessplanung
  • Baustein 2: Prävention
  • Baustein 3: Handlungs- und Interventionskonzept
  • Baustein 4: Aufarbeitungsprozesse

Es gilt, Schutzkonzepte in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe – und nicht allein in Pflegefamilien – zu entwickeln und zu implementieren.

 

Dabei haben junge Menschen und Pflegefamilien ein Recht darauf, in die Schlüsselprozesse eines Schutzkonzeptes eingebunden zu werden und an der Entwicklung mitzuwirken. Die Jugendämter haben dagegen die Verantwortung, dass Schutzkonzepte entwickelt und implementiert werden. Grundlegend ist bei der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten, dass die Perspektiven aller Beteiligten der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe – vor allem die der Kinder bzw. Jugendlichen und jungen Volljährigen – einbezogen werden.