Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in allen Bereichen der Erziehung und Bildung von zentraler Bedeutung. Sie ist grundlegendes Prinzip der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Kinderrechtsstrategie sowie des Achten Sozialgesetzbuches zur Kinder- und Jugendhilfe.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe.
Bitte senden Sie uns Ihre Materialien und Anregungen zum weiteren Ausbau dieser Seiten!
Informationen zum Recht auf Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Das Recht auf Beteiligung ist in der VN Kinderechtskonvention detailliert geregelt und setzt sich aus unterschiedlichen Paragraphen zusammen.
Eine detaillierte Auflistung und weitere Informationen finden Sie online hier.
Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe:
§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012; Zuletzt geändert durch Art. 16a Abs. 6 G v. 28.4.2020
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
Kinderrechte ins Grundsetz!
GroKo-Sondierungsergebnisse: Kinderrechte im Grundgesetz versprochen - 12.01.2018
Auf Seite 9 der finalen Fassung der Sondierungsergbnisse zwischen CDU, CSU und SPD legen sich die beteiligten Parteien folgendermaßen fest:
II. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.
"Rechte haben - Recht kriegen" - Ein Ratgeber nicht nur für Jungen und Mädchen in der Jugendhilfe
In dem Ratgeber geht es um alltägliche Probleme von jungen Menschen, aber auch um die Möglichkeiten von Hilfen zur Erziehung und Beratung durch das Jugendamt.
Er richtet sich in erster Linie an Jugendliche, ist aber auch für sozialpädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Laien eine Fundgrube an Informationen.
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) (Hrsg.), 3. Auflage von 2018, 209 Seiten, 8,95 Euro; Juventa Verlag | ISBN 978-3-7799-3881-1
Statusbericht der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte Hessen - Jugendhilfe braucht die Sicherung der Betroffenenrechte! April 2014
Kinder und Jugendliche haben gesetzlich garantierte Rechte und Ansprüche. Als Anlauf-, Beschwerde- und Vermittlungsstelle im Sinne des Verbraucherschutzes unterstützen Ombudsstellen NutzerInnen der Jugendhilfe ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Sie engagieren sich für eine offensive, bedarfsgerechte und insbesondere gesetzmäßige Jugendhilfe. Die Notwendigkeit einer „Implementierung von Beratungs- und Schlichtungsstellen (Ombudsschaften)“ unterstreicht auch der 14. Kinder- und Jugendbericht.
Einen Überblick zum derzeitigen Status und aktuelle Entwicklungen auf bundes- und Landesebene gibt ein Bericht der der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrecht Hessen vom April 2014.
Bundeskinderschutzgesetz BKiSch: Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 01/2012
Das Bundeskinderschutzgesetz steht für einen verbesserten Kinderschutz; neben einer besseren Zusammenarbeit aller im Kinderschutz wichtigen Akteure sieht das Gesetz die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor, insbesondere deren Umsetzung in den Erziehungshilfeeinrichtungen.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Den neuen Gesetzestext finden Sie hier:
Der AFET hat eine wenig bekannte, praxisbezogene Veröffentlichung zusammengestellt:
Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember 2015 den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Insgesamt zeigt die Evaluierung, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2012 viel für den Schutz von Kindern erreicht wurde. Gleichzeitig wird deutlich, dass weitere Verbesserungen im Kinderschutz notwendig sind.
Hier finden Sie den Gesamtbericht:
Lexikon Kinder- und Jugendhilferecht von A-Z
Dieser neue Band vermittelt den schnellen Zugang zu allen wesentlichen Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Über 450 Stichwörter geben in alphabetischer Reihenfolge konzentrierte Auskunft zu Grundsatzfragen und aktuellen Entwicklungen in diesem Gebiet.
Herausgegeben wird das Werk von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, dem Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.
Der Autorenkreis setzt sich aus über 70 Expert_innen zusammen, die überwiegend als Jurist_innen, Sozialwissenschaftler_innen und Sozialpädagog_innen in den verschiedensten Funktionen und
Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Hilfe in der täglichen Arbeit finden hier haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe,
Studierende in den Fachbereichen für Sozialpädagogik, Soziale Arbeit und Erziehungswissenschaft sowie alle Interessierten, die einen Einstieg in das Kinder- und Jugendhilferecht suchen.
Produkt-Informationen:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (Hg.) (2008): Lexikon Kinder- und Jugendhilferecht von A-Z. Beck-Verlag
ISBN: 978-3-406-57587-7
Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK): Kostenbeteiligung junger Menschen mit eigenem Einkommen bei vollstationären Leistungen
Kinder- und Jugendhilferecht §93 I, III; § 94 VI SGB VIII
DIJuF-Rechtsgutachten vom 11.04.2006
Informationsbroschüre zur Vormundschaft in jugendgerechter Sprache
Dieses Infomaterial wurde 2005/2006 von der IGfH in Kooperation mit der FH Münster und dem DIJUF entwickelt (gefördert durch das BMFSFJ). Bislang erschien die Broschüre in einer Auflage von 27.000 Stück.
Weitere Informationen finden Sie unter www.igfh.de und www.dein-vormund.de.
„Grundrechte und Heimerziehung“ - Empfehlungen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen in Einrichtungen
Hessisches Sozialministerium Wiesbaden, 01.04.2001- Abt. VII - Landesjugendamt
Beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) am 10.11.2000
"Unser Recht auf Erziehungshilfe..." - Ein Beratungsführer für Eltern und junge Menschen. Evangelischer Erziehungsverband e.V. (Hrsg.), 4. überarbeitete Auflage
Die Broschüre will mithelfen, gute Lösungen für Probleme junger Menschen und ihrer Familie zu finden. Sie will auch zur Diskussion in Familien, Schulen und Erziehungshilfeeinrichtungen anregen.
Der Beratungsführer ist auch in türkischer und russischer Fassung erhältlich: